Was sind Gefahrgutkartons?

Gefahrgutkartons sind extra konzipiert worden, um explosive oder giftige Waren sicher transportieren zu können. Die Auflagen und Vorschriften für diese speziellen Kartons sind daher sehr umfassend und detailreich.

Wofür benötige ich einen Gefahrgutkarton?

Allgemein gesprochen kommt ein Gefahrgutkarton, auch UN-Karton genannt, immer dann zum Einsatz, sobald gefährliche Stoffe und Waren transportiert werden müssen. Diese sind dann ätzend, reizend, umweltgefährdend oder leicht entzündlich.

Das zu diesen hochgefährlichen Stoffen auch gewisse Alltagsprodukte gehören, wissen jedoch die wenigsten. Neben erschließbaren Produkten wie Feuerzeugen, Deos, Batterien und Akkus zählen auch Heu, magnetische Stoffe, sowie Schwangerschaftstest zum Gefahrgut und müssen in einem UN-Karton verschickt werden.

Welche Gefahrgutklasse hat meine Ware?

Bevor Sie sich einen Gefahrgutkarton beschaffen möchten, sollten Sie vorab eine Klassifizierung des zu versendenden Produktes vornehmen.

Die Gefahrenklassifizierung ist hier sehr wichtig. Waren, die in einem Gefahrgutkarton transportiert werden müssen, erfüllen immer ein Sicherheitsrisiko für ihre Umgebung. Da jedoch nicht jeder Stoff gleich gefährlich ist, muss eine Einteilung vorgenommen werden, damit die benötigte UN-Kartonage den BAM-Richtlinien entspricht und seine Schutzaufgabe komplett erfüllen kann. Gemäß der deutschen Fassung des aktuellen ADR gibt es 9 Haupt-Gefahrgutklassen mit diversen Unterklassen.

Klasse 1 beinhaltet explosiven Stoffe, wie zum Beispiel Feuerwerkskörper. Klasse 2 umfasst alle komprimierten, verflüssigten oder gelösten Gase, dazu zählen Sprühdosen.

In Klasse 3 werden alle flüssigen und entzündbaren Stoffe gefasst. Entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe und Chemikalien, die in Verbindung mit Wasser entzündliche Gase bilden, werden in den Gefahrgutklassen 4.1, 4.2 und 4.3 eingeordnet.

Rein entzündbare Stoffe wie Düngemittel werden in der Gefahrgutklasse 5.1 aufgelistet. In 5.2 befinden sich alle organischen Peroxide.

Die Klasse 6.1 kategorisiert alle giftigen Stoffe, wie beispielsweise Pestizide. Alle ansteckungsgefährlichen Stoffe werden der Klasse 6.2 aufgelistet.

Die Gefahrgutkategorie 7 führt alle radioaktiven Stoffe. Ätzende Stoffe wie Säuren oder Laugen werden in die Gefahrgutklasse 8 eingeordnet. Die letzte Kategorie bilden gefährliche Gegenstände wie Airbags.

Die Gefahrgutgruppen der Verpackung

Die Gefahreneinstufung der Gefahrgüter wird in drei Gruppen aufgeteilt. Verpackungsgruppe I wird bei hochgefährlichen Stoffe (z.B. Zyanid) verwendet. Sie müssen daher auch diverse Falltest aus einer Höhe von bis zu 1,80m überstehen. Für Stoffe mit mittlerer Gefahrenstufe, die z.B. per Luftfracht verschickt werden, sind die Gefahrgutverpackungen der Verpackungsgruppe II geeignet. Die Fallhöhe der Testung kann hier bis zu 1,20m Höhe betragen.

Die Verpackungsgruppe III eignet sich für Stoffe mit einer geringen Gefahr, hierzu zählen entzündbare, flüssige Stoffe, die in einem LKW transportiert werden. Hier müssen die Verpackungen nur eine Fallhöhe von 0,8m standhalten.

Was besagt die UN-Gefahrgutkennzeichnung?

Sie ist die internationale Prüfnummer für die Verpackung. Diese Nummer spielt eine tragende Rolle beim Versand, da aus ihr alle wesentlichen Eigenschaften der Verpackung herausgelesen werden können.

Sowohl die Form als auch das Material sind aus der Kennzeichnung zu entnehmen. Auch ob die Verpackung über einen abnehmbaren Deckel verfügt oder nicht, ist in der Nummer ersichtlich.

In der Kennzeichnung finden sich ebenfalls Information zur Verpackungsgruppe bzw. Verpackungsklasse „X, Y oder Z“. Das X steht für die Gruppe I (hohe Gefahr), das Y für II (mittlere Gefahr) und das Z demnach für die Verpackungsklasse III (geringe Gefahr).

Die Kennzeichnung gibt auch Aufschluss über die maximale Dichte des Füllgutes, den Prüfdruck bei Flüssigstoffen, das Jahr in dem der Karton gefertigt wurde, in welchem Land die Prüfung vollzogen wurde, wer der Hersteller ist und welche prüfende Behörde beteiligt war.

Dies sind jedoch alles nur grundsätzliche Eigenschaften. Ob der UN-Karton eine eindeutige Eignung für das gewünschte Füllgut aufweist, lässt sich aus den technischen Datenblättern, sowie durch das Produkt-, Sicherheits- oder das Materialsicherheitsdatenblatt erschließen. Diese können ganz einfach beim Hersteller angefragt werden. Die Datenblätter sind auf die jeweilige Kartonage zugeschnitten und sind nicht übertragbar.

„Unwissenheit im Gefahrgutversand schützt vor Strafe nicht!“

Was für Vorschriften muss der Karton erfüllen?

Der Karton muss besonders stabil und widerstandsfähig sein, hierfür wird vorsätzlich mit spezieller UN-Wellpappe gearbeitet, neben ihrer besonderen Stabilität verfügt sie auch über eine wasserabweisende Außendecke. Die bekannten Kraftliner Gefahrgutkartons sind äußerst stabil und sorgen somit für einen sicheren Transport.

Der UN-Karton benötigt eine klare Kennzeichnung der Gefahrenklasse auf dem Karton durch Druck oder einen Aufkleber. Ebenfalls müssen die Versandpapiere den Inhalt der Gefahrgutverpackungen wiedergeben.

Zu Land, Wasser, Luft und Schienen

Vor dem Einsatz muss der Gefahrgutkarton für den Straßen-, See-, Luft- und Eisenbahnversand geprüft werden. Dies geschieht durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung in Berlin. Die Prüfstelle für Gefahrgutkartonagen prüft die Zulassung einer Verpackung zum Transport von Gefahrgut.

Besteht der Karton die Tests erhält er eine individuelle UN-Nummer mit dem UN-Symbol.

„Der Umgang muss gekonnt sein“

Oder zumindest von dem Verkäufer eines UN-Kartons beim Verkauf genaustens geschult und dokumentiert werden. Der Umgang und der Transport von Gefahrgütern ist äußerst heikel und verlangt nach Präzision. Als Hersteller wird ebenfalls eine separate Zertifizierung benötigt.

Wir beraten Sie gerne bei Ihrer Wahl nach der richtigen Gefahrgutverpackung.

Wir helfen Ihnen gerne!

Ihr Nordpack Team!